Todesstrafe
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Todesstrafe
Ich gerade bei Heise eine Diskussion über das für und wider der Todesstrafe gelesen. Da hier im Forum gestandene Frauen und Männer ihr "Unwesen" treiben, möchte ich gerne wissen, wie ihr dazu steht.
Hiermit hat es anfangen:
http://www.heise.de/newsticker/data/anw-29.07.02-005
Das war meiner Meinung der aufschlußreicheste Thread:
http://www.heise.de/newsticker/foren/go ... m_id=32038
Hier ist noch ein Link zum Thema:
http://www.todesstrafe.de/
Ich bin mit meinem staatlich geprüften Gewissen ganz klar gegen die Todesstrafe, da sie kein Verbrechen verhindert, keine Abschreckung ist und von gewissen Schurkenstaaten (Irak, Iran, USA, also die üblichen Verdächtigen) zum Zwecke der Staatsräson und zur Durchsetzung vermeintlich politischer Ziele mißbraucht. Um die Frage gleich vorab mit einer Gegenfrage zu beantworten: Warum sind so viele Schwarze Menschen in den USA zum Tode verurteilt?
Hiermit hat es anfangen:
http://www.heise.de/newsticker/data/anw-29.07.02-005
Das war meiner Meinung der aufschlußreicheste Thread:
http://www.heise.de/newsticker/foren/go ... m_id=32038
Hier ist noch ein Link zum Thema:
http://www.todesstrafe.de/
Ich bin mit meinem staatlich geprüften Gewissen ganz klar gegen die Todesstrafe, da sie kein Verbrechen verhindert, keine Abschreckung ist und von gewissen Schurkenstaaten (Irak, Iran, USA, also die üblichen Verdächtigen) zum Zwecke der Staatsräson und zur Durchsetzung vermeintlich politischer Ziele mißbraucht. Um die Frage gleich vorab mit einer Gegenfrage zu beantworten: Warum sind so viele Schwarze Menschen in den USA zum Tode verurteilt?
- Saftpresse
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Ich bin gegen die Todesstrafe; und zwar nicht nur, weil sie nicht abschreckt und weil sie als politisches Druckmittel benutzt wird, sondern vor allem, weil sie zutiefst unmenschlich ist und gegen fundamentale Grundrechte verstößt. Rechtstaatlich ist es eben auch, wenn man Menschen die Möglichkeit der Wiedereingliederung in die Gesellschaft gibt.
die sagenhafte Saftpresse...
...vermöbelt gerne Büttenredner.
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- L. vom Hocker
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Da bin ich ganz d´Accordeon, aber nicht da:Saftpresse hat geschrieben:Ich bin gegen die Todesstrafe; und zwar nicht nur, weil sie nicht abschreckt und weil sie als politisches Druckmittel benutzt wird, ...
Aus Opfersicht ist Wut und Rache zutiefst menschlich. Das hat aber die Vendetta oder gar Terrorismus als Konsequenz.Saftpresse hat geschrieben:sondern vor allem, weil sie zutiefst unmenschlich ist und gegen fundamentale Grundrechte verstößt. Rechtstaatlich ist es eben auch, wenn man Menschen die Möglichkeit der Wiedereingliederung in die Gesellschaft gibt.
Ich halte dafür, eine Art Zivilrecht im Strafrecht zu etablieren. Es erlaubt eine viel effektivere Sühne für alle Betroffenen als Urteile im Namen des Volkes, das damit nur die Rechtsprechung für kollektive Moralvorstellungen instrumentalisiert.
- hessen-wohin
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na, bei so einem brisanten Thema kann ja meine Meinung nicht fehlen: ich bin... gegen die Todesstrafe! Überraschung.
und zwar nur deswegen, weil die Möglichkeit besteht, dass auch Unschuldige hingerichtet werden. Das ist das einzige, was gegen die Todesstrafe spricht.
Alle anderen Argumente sind Käse, insbesondere das mit "politischen Druckmittel" ist ja kein Argument gegen die Todesstrafe sondern für Rechtsstaatlichkeit. In einem Rechtsstaat werden ja keine politisch motivierten urteile gefällt.
und zwar nur deswegen, weil die Möglichkeit besteht, dass auch Unschuldige hingerichtet werden. Das ist das einzige, was gegen die Todesstrafe spricht.
Alle anderen Argumente sind Käse, insbesondere das mit "politischen Druckmittel" ist ja kein Argument gegen die Todesstrafe sondern für Rechtsstaatlichkeit. In einem Rechtsstaat werden ja keine politisch motivierten urteile gefällt.
Todesstrafe und Freude?
Wie sieht's denn eigentlich aus, wenn Menschen hingerichtet werden, die den Tod als "Erlösung" ansehen, als Start in ein neues, anderes, von irgendeiner komischen Gottheit ("Autoreifen", "Calamari fritti") erfülltes und - somit - glückliches Leben. Auch die Christen kennen ja das "Ewige Leben", was auch immer damit gemeint ist. Bin ja schliesslich Atheist.
Heute ist Montag/Dienstag/Mittwoch/Donnerstag/Freitag/Samstag/Sonntag (zutreffendes bitte unterstreichen)
- Saftpresse
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Es geht eben nicht um die Opfersicht. Ein rechtstaatlicher Grundsatz ist eben auch, dass niemals die Opfer über die Täter richten! Rache ist auch keine Grund für Strafverfolgung. Ich weiß auch nicht, was Sie mit "Zivilrecht im Strafrecht" meinen?! >amerikanischeverhältnissewitter<L. vom Hocker hat geschrieben:Aus Opfersicht ist Wut und Rache zutiefst menschlich. Das hat aber die Vendetta oder gar Terrorismus als Konsequenz.Saftpresse hat geschrieben:sondern vor allem, weil sie zutiefst unmenschlich ist und gegen fundamentale Grundrechte verstößt. Rechtstaatlich ist es eben auch, wenn man Menschen die Möglichkeit der Wiedereingliederung in die Gesellschaft gibt.
Ich halte dafür, eine Art Zivilrecht im Strafrecht zu etablieren. Es erlaubt eine viel effektivere Sühne für alle Betroffenen als Urteile im Namen des Volkes, das damit nur die Rechtsprechung für kollektive Moralvorstellungen instrumentalisiert.
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- hessen-wohin
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in erster Linie geht es, wie der Name schon sagt, um Bestrafen. Dabei finde ich es sehr wichtig, dass diese Strafe von der Gesellschaft getragen wird, "Zivilrecht im Strafrecht" (falls ich Sie richtig verstehe) ist deswegen der falsche Weg.
und "Opfersicht" nur in diesem Sinne: Das Mass des Leids, das dem Opfer angetan wurde, muss sich in der Höhe der Strafe wiederfinden; diese darf natürlich nicht das Opfer bestimmen, sondern die Gesellschaft, vertreten durch Richter und Abgeordnete. Dass Urteile "im Namen des Volkes" gefällt werden finde ich sehr sinnvoll und gut.
und "Opfersicht" nur in diesem Sinne: Das Mass des Leids, das dem Opfer angetan wurde, muss sich in der Höhe der Strafe wiederfinden; diese darf natürlich nicht das Opfer bestimmen, sondern die Gesellschaft, vertreten durch Richter und Abgeordnete. Dass Urteile "im Namen des Volkes" gefällt werden finde ich sehr sinnvoll und gut.
- L. vom Hocker
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Es ist illusorisch, anzunehmen, die Gesellschaft könne individuelles Leid ermessen. Richter, die im Namen des Volkes sprechen, sprechen in ihrem eigenen und dem der Schöffen Namen (Un)Recht.hessen-wohin hat geschrieben:...und "Opfersicht" nur in diesem Sinne: Das Mass des Leids, das dem Opfer angetan wurde, muss sich in der Höhe der Strafe wiederfinden; diese darf natürlich nicht das Opfer bestimmen, sondern die Gesellschaft, vertreten durch Richter und Abgeordnete...
- hessen-wohin
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natürlich geht es nicht um das subjektiv empfunde Leid: wenn jemand sein Auto mehr liebt als seine Kinder, dann kann man trotzdem den Diebstahl dieses Autos nicht höher bestrafen als die Entführung der Kinder. Man muss objektive Massstäbe finden, diese richten sich eben an den Vorstellungen der Gesellschaft, was richtig, was falsch, was Recht und was Unrecht ist. Und die Richter urteilen dann im Namen von uns allen.
Man kann das individuelle Leid durchaus ermessen, für die meisten Menschen bedeutet z.B die Ermordung eines geliebten Menschen ziemlich viel Leid, dementsprechend hart muss dann die Bestrafung des Mörders sein.
Man kann das individuelle Leid durchaus ermessen, für die meisten Menschen bedeutet z.B die Ermordung eines geliebten Menschen ziemlich viel Leid, dementsprechend hart muss dann die Bestrafung des Mörders sein.
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Mit Verlaub, Herr hessen-wohin,
hier wird's kunterbunt. Schreiben Sie am 01.08. noch (sehr richtig, da es die Grundlage eines vernünftigen Strafrechts darstellt):
1. Spielt der Grad des Leids des Opfers die Hauptrolle? Dann hieße die Art der Bestrafung "Zahn um Zahn".
2. Ist der Grad des Leids der Hinterbliebenen (oder "Nebenbetroffenen" im Falle des Überlebens, hier wird ja nicht nur über Mord geredet) als Richtlinie heranzuziehen? Das ist erstens kaum verifizierbar und würde zweitens u.a. willkürlichem Missbrauch Vorschub leisten. Dies würde übrigens am ehesten dem Racheprinzip entsprechen.
3. Bestünde nicht die effektivste Bestrafung eines Täters darin, ihm das "anzutun", was für ihn persönlich am unangenehmsten wäre? Das könnte z.B. im Einzelfall der Führerscheinentzug sein, obwohl der begangene Handtaschendiebstahl in keinerlei inhaltlichem Zusammenhang mit der Strafe steht. Aber: Auch dies ist absolut nicht verifizierbar, da wir gar nicht herausfinden können, was für den Delinquenten subjektiv als nachhaltige Strafe empfunden wird. So zeigt sich z.B. in der Praxis, dass viele Menschen keinerlei Angst vor einem Gefängnis haben.
Im Übrigen sehe ich es als eine Errungenschaft unserer modernen Gesellschaft an, dass die Strafe gleichzeitig auch sozialtherapeutischen Charakter besitzen sollte. Dass dies oft nicht klappt, steht jedoch auf einem anderen Blatt.
Ihr GT
PS.: Und im Fall Oliver Kahn hielte ich zum Beispiel die Todesstrafe für viel zu milde, weil er Millionen Menschen unermessliches Leid durch sein unverantwortliches Handeln zugefügt hat, vor allem mir.
hier wird's kunterbunt. Schreiben Sie am 01.08. noch (sehr richtig, da es die Grundlage eines vernünftigen Strafrechts darstellt):
sowiehessen-wohin hat geschrieben:in erster Linie geht es, wie der Name schon sagt, um Bestrafen
so wird Ihre Logik hier difus:hessen-wohin hat geschrieben:natürlich geht es nicht um das subjektiv empfunde Leid ... wenn jemand sein Auto mehr liebt als seine Kinder, dann kann man trotzdem den Diebstahl dieses Autos nicht höher bestrafen als die Entführung der Kinder. Man muss objektive Massstäbe finden, diese richten sich eben an den Vorstellungen der Gesellschaft...
Woran orientiert sich nun das Maß der Bestrafung?hessen-wohin hat geschrieben:Man kann das individuelle Leid durchaus ermessen, für die meisten Menschen bedeutet z.B die Ermordung eines geliebten Menschen ziemlich viel Leid, dementsprechend hart muss dann die Bestrafung des Mörders sein.
1. Spielt der Grad des Leids des Opfers die Hauptrolle? Dann hieße die Art der Bestrafung "Zahn um Zahn".
2. Ist der Grad des Leids der Hinterbliebenen (oder "Nebenbetroffenen" im Falle des Überlebens, hier wird ja nicht nur über Mord geredet) als Richtlinie heranzuziehen? Das ist erstens kaum verifizierbar und würde zweitens u.a. willkürlichem Missbrauch Vorschub leisten. Dies würde übrigens am ehesten dem Racheprinzip entsprechen.
3. Bestünde nicht die effektivste Bestrafung eines Täters darin, ihm das "anzutun", was für ihn persönlich am unangenehmsten wäre? Das könnte z.B. im Einzelfall der Führerscheinentzug sein, obwohl der begangene Handtaschendiebstahl in keinerlei inhaltlichem Zusammenhang mit der Strafe steht. Aber: Auch dies ist absolut nicht verifizierbar, da wir gar nicht herausfinden können, was für den Delinquenten subjektiv als nachhaltige Strafe empfunden wird. So zeigt sich z.B. in der Praxis, dass viele Menschen keinerlei Angst vor einem Gefängnis haben.
Im Übrigen sehe ich es als eine Errungenschaft unserer modernen Gesellschaft an, dass die Strafe gleichzeitig auch sozialtherapeutischen Charakter besitzen sollte. Dass dies oft nicht klappt, steht jedoch auf einem anderen Blatt.
Ihr GT
PS.: Und im Fall Oliver Kahn hielte ich zum Beispiel die Todesstrafe für viel zu milde, weil er Millionen Menschen unermessliches Leid durch sein unverantwortliches Handeln zugefügt hat, vor allem mir.
Wer's nicht glaubt, wird selig
- hessen-wohin
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Zahn um Zahn, oder Zahn um 1.5*Zahn oder Zahn um 0.7*ZahnGT hat geschrieben: 1. Spielt der Grad des Leids des Opfers die Hauptrolle? Dann hieße die Art der Bestrafung "Zahn
um Zahn".
Das ist richtig
nicht der subjektiv empfundene Grad des angetanen Leids (bzw. des Schadens), sondern der von derGT hat geschrieben: 2. Ist der Grad des Leids der Hinterbliebenen (oder "Nebenbetroffenen" im Falle des
Überlebens, hier wird ja nicht nur über Mord geredet) als Richtlinie heranzuziehen? Das
ist erstens kaum verifizierbar und würde zweitens u.a. willkürlichem Missbrauch Vorschub
leisten. Dies würde übrigens am ehesten dem Racheprinzip entsprechen.
Gesellschaft in so einem Fall als normal und wahrscheinlich angenommene.
vielleicht effektiv, aber eben nicht verifizierbar und zu umständlich.GT hat geschrieben: 3. Bestünde nicht die effektivste Bestrafung eines Täters darin, ihm das "anzutun", was für
ihn persönlich am unangenehmsten wäre? Das könnte z.B. im Einzelfall der Führerscheinentzug
sein, obwohl der begangene Handtaschendiebstahl in keinerlei inhaltlichem Zusammenhang mit
der Strafe steht. Aber: Auch dies ist absolut nicht verifizierbar, da wir gar nicht herausfinden
können, was für den Delinquenten subjektiv als nachhaltige Strafe empfunden wird. So zeigt sich
z.B. in der Praxis, dass viele Menschen keinerlei Angst vor einem Gefängnis haben.
erst in 2. LinieGT hat geschrieben: Im Übrigen sehe ich es als eine Errungenschaft unserer modernen Gesellschaft an, dass die Strafe
gleichzeitig auch sozialtherapeutischen Charakter besitzen sollte.
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Sehr geehrter Herr hessen-wohin,
es wird immer kunterbunter. Anfangs dachte ich, Sie scherzten. Später nicht mehr. Manches hingegen verstehe ich einfach nicht.
Und da mich dies als ein ernsthaftes Forum dünkte, hatte ich auch ernsthaft geschrieben.
Eine schöne Woche wünscht Ihnen
Ihr GT
es wird immer kunterbunter. Anfangs dachte ich, Sie scherzten. Später nicht mehr. Manches hingegen verstehe ich einfach nicht.
Und da mich dies als ein ernsthaftes Forum dünkte, hatte ich auch ernsthaft geschrieben.
Aha.hessen-wohin hat geschrieben:Zahn um Zahn, oder Zahn um 1.5*Zahn oder Zahn um 0.7*Zahn. Das ist richtig.
Und was, bitteschön, ist der von der Gesellschaft "als normal und wahrscheinlich angenommene" Grad? Wie wird er ermittelt? Vor allem in "so einem Fall"! Vom Spiegel? Per Wussow-Umfrage? Einfach von Ihnen? Oder gar von der Bild Zeitung? Letzteres würde ich sofort akzeptieren.nicht der subjektiv empfundene Grad des angetanen Leids (bzw. des Schadens), sondern der von der Gesellschaft in so einem Fall als normal und wahrscheinlich angenommene.
Aha. Soso. Ja eben.vielleicht effektiv, aber eben nicht verifizierbar und zu umständlich.
Nun, aber um die geht es doch, oder?erst in 2. Linie
Eine schöne Woche wünscht Ihnen
Ihr GT
Wer's nicht glaubt, wird selig
- Saftpresse
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danke GT, Sie sprechen mir aus der Seele!
Richtiggehend widerwärtig ist es, wenn man im Fernsehen mitansehen muss, wie in den USA eine Todesstrafe vollstreckt wird und hinterher die Angehörigen am Rumflennen sind und sagen, WIE GLÜCKLICH sie doch sind, dass jetzt "Gerechtigkeit" geschehen ist etc.
Hesse und jetzt sag' bloß nicht, dass die Amis eben eine "eigene Art haben, mit Trauer umzugehen". Das kenn' ich alles schon!
So ein Blödsinn wie in den USA wollen wir hier nicht haben! Als ob eine wie auch immer geartete Strafe jemals das Leid wieder gutmachen könnte, dass einem zugefügt wird, weil z.B. ein geliebter Mensch gestorben ist! Das ist auch nicht Sinn der Sache! Im Übrigen geht es doch um das Leid des Opfers und das ist bei Mord der Getötete und nicht die Hinterbliebenen! Wenn ich durch eine Körperverletzung querschnittsgelähmt werde, wird das Leid meiner Freunde und Verwandten auch nicht berücksichtigt bei der Strafzumessung!hessen-wohin hat geschrieben:Man kann das individuelle Leid durchaus ermessen, für die meisten Menschen bedeutet z.B die Ermordung eines geliebten Menschen ziemlich viel Leid, dementsprechend hart muss dann die Bestrafung des Mörders sein.
Richtiggehend widerwärtig ist es, wenn man im Fernsehen mitansehen muss, wie in den USA eine Todesstrafe vollstreckt wird und hinterher die Angehörigen am Rumflennen sind und sagen, WIE GLÜCKLICH sie doch sind, dass jetzt "Gerechtigkeit" geschehen ist etc.
Hesse und jetzt sag' bloß nicht, dass die Amis eben eine "eigene Art haben, mit Trauer umzugehen". Das kenn' ich alles schon!
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...vermöbelt gerne Büttenredner.
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Nun, da gehe ich mit Ihnen einig. Wie kann ja ein Volk, das keine Kultur hat, mit soetwas kulturell Essentiellem wie "Trauer" umgehen. Diejenigen, welche sich auf die alte (weil von dort ausgewandert!) Trauer-"Kultur" besinnen, gehen ja noch (Iren, Schotten saufen ja dann), aber im Grossen und Ganzen kann man die vergessen.Saftpresse hat geschrieben:... dass die Amis eben eine "eigene Art haben, mit Trauer umzugehen"
Und noch was: jetzt habe ja die Amis damals "uneingeschränkte Solidarität" verlangt und/oder bekommen nach dem Einsturz der nicht mehr ganz so neuen Bauten, aber beim Internationalen Strafgerichtshof wollen Sie dann nicht mehr mitmachen. Das sagt ja sowieso schon alles.
Herr Hesse, jetzt dürfen Sie mir antworten
Heute ist Montag/Dienstag/Mittwoch/Donnerstag/Freitag/Samstag/Sonntag (zutreffendes bitte unterstreichen)