Highlight ist für mich die Formulierung "... sodass nach Außen (sic!) der Eindruck entstand, dass auch bei nicht rechtmäßigem Vorgehen von rechtmäßigem Handeln auszugehen war". Erleichtert nehmen wir aber zur Kenntnis, dass Polizeipräsident Steffenhagen "ein offenes Klima" lieber ist als "jede Vertuschung" - hatten wir doch bislang immer das Gegenteil vermutet. Offen bleibt für mich allerdings die Frage, ob Haschischkekse nicht zerkrümeln, wenn man sie in Autoreifen transportiert. Aber das ist wohl mehr was für den Kifferstrang.POL-K: 040715-3-K Ermittlungsverfahren gegen Beamte des Kölner Spezialeinsatzkommandos
15.07.2004 - 13:26 Uhr
Köln (ots) -
Protokoll der Pressekonferenz
Ort: Polizeipräsidium Köln
- Forum 1-
Walter-Pauli-Ring 2-4
51103 Köln-Kalk
Zeit: 15.07.2004
11.00 bis 11.40 Uhr
Vortragende: Leitender Oberstaatsanwalt Jürgen Kapischke, Staatsanwaltschaft Köln Oberstaatsanwalt Gregor Wessel, Staatsanwaltschaft Köln Polizeipräsident Klaus Steffenhagen. Der Leitende Oberstaatsanwalt Jürgen Kapischke führte in die Hintergründe der Ermittlungen ein. Danach führt die Staatsanwaltschaft Köln gegen derzeit tätige, aber auch ehemalige Beamte einer Gruppe des Spezialeinsatzkommandos Köln ein Verfahren wegen strafbarer Handlungen bei oder im Zusammenhang mit ihrer Dienstausübung.
Das Verfahren richtet sich derzeit gegen sieben namentlich bekannte Beamte wegen des Verdachts
- der fahrlässigen Tötung - der Körperverletzung im Amt - der Strafvereitelung im Amt - des Diebstahls - der Untreue und - des unerlaubten Umgangs mit Betäubungsmitteln.
Herr Kapischke führte fort, dass die Beamten dieser SEK-Gruppe nach Zeugenaussagen unmittelbar nach Einsätzen auf Veranlassung des Kommandoführers ihre Darstellungen zum Vorgehen zuvor abgesprochen haben sollen, sodass nach Außen der Eindruck entstand, dass auch bei nicht rechtmäßigem Vorgehen von rechtmäßigem Handeln auszugehen war.
Dies gilt unter anderem für folgenden Vorfall
- einen Einsatz bei einer versuchten Selbsttötung im Juli 2001 in Hennef, bei dem nach Zeugenaussagen der Tod dieser Person fahrlässig durch einen Beamten verursacht wurde
Außerdem wird ermittelt, wegen
- des Genusses von Haschisch-Plätzchen bei einer Feier des Sondereinsatzkommandos.
Weiter werden gegen einzelne Beamte die Vorwürfe
- der Durchführung von Betäubungsmitteltransporten in Autoreifen
- des Diebstahls von Ausrüstungsgegenständen und
- der Untreue
erhoben.
Die Kölner Staatsanwaltschaft prüft weiterhin, ob und inwieweit Vorgesetzte der Beamten Kenntnis von den Vorfällen - gegebenenfalls auch im Rahmen der Nachbereitung - erhalten haben und von einer Anzeige oder sonstigen Maßnahmen pflichtwidrig abgesehen haben.
Strafprozessuale Maßnahmen wie Durchsuchungen u.a. werden seit den frühen Morgenstunden durchgeführt.
Polizeipräsident Steffenhagen leitete damit ein, dass es für ihn immer wieder besonders schwer sei wegen Vorwürfen gegen eigene Mitarbeiter vor die Öffentlichkeit treten zu müssen. Wir alle können Fehler machen und machen auch welche. Zu Fehlern muss man stehen, sie sind menschlich. Nur sollten wir versuchen, begangene Fehler nicht zu wiederholen.
Herr Steffenhagen stellte heraus, dass bewusstes Fehlverhalten einiger weniger - welcher Art auch immer - auf keinen Fall hingenommen werden kann! Das hat er auch in der Vergangenheit immer wieder deutlich gemacht. Ein offenes Klima - in dem Ungereimtheiten, Verfehlungen und gar Straftaten herauskommen - ist ihm lieber ist als jede Vertuschung oder gedeckelte Atmosphäre.
Existentiell wichtig sei, so der Polizeipräsident, das Vertrauen der Menschen in unserem Land und in unserer Stadt. Dieses Vertrauen kann aber nur erhalten werden, wenn wir uns alle korrekt verhalten, Missstände aufheben und Fehler zugeben. Die Polizei verliert das Vertrauen der Menschen, wenn sie nicht konsequent ist und die Wahrheit verschweigt.
Der Behördenleiter führte weiter fort, dass nicht der Eindruck entstehen darf, dass in einem Kommando der Spezialeinheiten die Vorstellung herrscht, es sei alles erlaubt, was geeignet ist, das Risiko einer Strafverfolgung in der Folge eines Einsatzes zu verhindern. Die Ermittlungen in der Sache dauern noch an und werden fortgeführt. Das Ergebnis kennen wir heute noch nicht ! Deshalb auch jetzt keine Vorverurteilung oder vorschnelle Behauptungen.
Die notwendigen dienstrechtlichen Maßnahmen sind getroffen, lassen aber keine Vorverurteilungen zu. Ein weiterer Verbleib derjenigen Beamten, die an dem Einsatz in Hennef-Greuelsiefen am 15.07.2001 teilgenommen haben, kommt solange nicht in Betracht, bis dieser Sachverhalt hinreichend geklärt ist.
Herr Steffenhagen stellte darüber hinaus fest:
- Dass wir heute hier sitzen und über diese Kenntnisse verfügen haben wir Informationen zu verdanken, die aus den eigenen Reihen der Polizei und deren Umgebung stammen. - Die von ihm immer wieder propagierte und in der Vergangenheit gelebte offene Fehlerkultur führt ganz offenbar zu einem verändertem Bewusstsein. - Fehlverhalten wird nicht vertuscht, sondern thematisiert.
Die neue Organisationsform der Behörde mit ihren gestreuten Verantwortlichkeiten und direkteren Informationswegen unterstützt diesen Prozess ganz offensichtlich.
Neben den strafrechtlichen Ermittlungen hat der Polizeipräsident heute folgende beamtenrechtliche Schritte eingeleitet:
1. der Kommandoführer wurde mit sofortiger Wirkung von seiner Aufgabe entbunden
2. gegen sieben (7) Beamte wurde ein Dienstleistungsverbot (§ 63 LBG) ausgesprochen, d.h. das Verbot des Führens der Dienstgeschäfte
3. den Betroffenen wurde das Betreten von Diensträumen untersagt
4. ihnen wurden sämtliche Ausrüstungsgegenstände abgenommen
5. die Dienstausweise wurden eingezogen
6. das Kommando wird aufgelöst
7. das Kommando wird keine Einsätze mehr wahrnehmen
8. vier Beamte waren zum Zeitpunkt der Verfehlungen noch nicht in dem Kommando und werden deshalb anderen Einheiten zugeordnet
Auf Fragen von Journalisten:
Leitender Oberstaatsanwalt Kapischke: Betroffen ist das SEK - Kommando II. Zu Einzelheiten der Vorfälle macht die Staatsanwaltschaft keine Angaben. Wegen des Geheimnisverrates gegenüber dem Kölner Stadtanzeiger ermittelt die Staatsanwaltschaft Köln seit heute. Es gibt keinerlei Anhaltspunkte für strafrechtliche Verhaltensweise anderer Kommandos.
Oberstaatsanwalt Wessel: Insgesamt werden in Zusammenhang mit dem Verfahren zurzeit fünf Objekte durchsucht.
Polizeipräsident Steffenhagen:
Die genannten Vorwürfe sind seit dem 25. Juni diesen Jahres bekannt. Die Verantwortung Vorgesetzter des beschuldigten Kommandoführers wird in diesem Rahmen ebenfalls geprüft. Bei diesem Kommando kam es auch zu dem tödlichen Zwischenfall bei einer Übung Anfang Februar diesen Jahres. (gö)
ots-Originaltext: Polizei Köln
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