Die ungültige Wahl

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FlicFlac
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Die ungültige Wahl

Beitrag von FlicFlac »

Als ich sagte, dieses Mal gebe ich bei der Bundestagswahl eine ungültige Stimme ab, bekam ich zu hören: Das ist doch den-Kopf-in-den-Sand-stecken!

Deshalb möchte ich mitteilen, das ist es nicht, sondern vielmehr die BEWUSSTE ABWAHL a l l e r Parteien (eine Protestwahl), - wenn man keine mehr für wählbar hält. Denn für die Zusammensetzung des Bundestags ist es ausschlaggebend, wieviel Prozent der ABGEGEBENEN Stimmen die Parteien bekommen. Eine ungültige Stimme IST abgegeben.

Eine Beispiel gefällig? (Natürlich hypothetisch).


Fall S
Würden zwei Wähler (von angenommen 40 Millionen) die Partei 'SDP' wählen, der Rest aber nicht zur Wahl gehen, könnte die SDP feist und stolz verkünden, 100% der Stimmen zu haben (von ZWEI ABGEGEBENEN - die 'absoluteste Mehrheit') und demnächst alleine zu regieren.


Fall T
Würden jedoch zwei Wähler die SDP wählen, der Rest aber UNGÜLTIGE STIMMEN abgeben, hätte die SDP - 0,000005% der Stimmen erreicht ( - von 40 Millionen abgegebenen, und wäre, wie auch die übrigen Parteien, an der 5%-Hürde gescheitert).

Eine reale Form, Misstrauen allen auszusprechen.[/b]
Sehen Sie hier den Grund dafür, warum ich so debil und nervenschwach bin:
WIE ES MICH ERWISCHTE (ein Aufsatz)
Hans Shaft
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Beitrag von Hans Shaft »

Ha, endlich darf ich auch mal einen Eintrag verschieben.
Vielen Dank, Herr FlicFlac.
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Ikonoklast
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Re: Die ungültige Wahl

Beitrag von Ikonoklast »

FlicFlac hat geschrieben: Denn für die Zusammensetzung des Bundestags ist es ausschlaggebend, wieviel Prozent der ABGEGEBENEN Stimmen die Parteien bekommen. Eine ungültige Stimme IST abgegeben.
Das ist doch totaler Quark, oder?

Die Zusammensetzung des BT ergibt sich aus den Prozenten der abgegebenen GÜLTIGEN Stimmen.
Aber immerhin erhöhen Sie so die Wahlbeteiligung.
Gerhard Janz for Bundeskanzler!
Hans Shaft
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Re: Die ungültige Wahl

Beitrag von Hans Shaft »

Ikonoklast hat geschrieben: Die Zusammensetzung des BT ergibt sich aus den Prozenten der abgegebenen GÜLTIGEN Stimmen.
Ja, aber eine Enthaltung ist doch auch gültig.
Wenn Sie niemanden ankreuzen, oder einen Strich über den ganzen Bogen machen, sollte es für kleine Parteien schwieriger werden, die 5 % zu schaffen.
Wenn Sie ein Kreuz bei 2 Parteien machen oder ähnlichen Quatsch, dann wandert ihre Stimme natürlich in den Müll.
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fathermucker
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Beitrag von fathermucker »

Hallo Experten!
Früher gab es für jede Stimme an die jeweils gewählte Partei 5 DM.
Gibt es das noch oder sind es mittlerweile 5 Euro$?
Wer weiss da was?
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Hoirkman Szeßhts
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Beitrag von Hoirkman Szeßhts »

Sehr geehrter Herr fathermucker,

in § 18 des Parteiengesetzes heisst es:

(3) Die Parteien erhalten jährlich im Rahmen der staatlichen Teilfinanzierung

0,70 Euro für jede für ihre jeweilige Liste abgegebene gültige Stimme oder
0,70 Euro für jede für sie in einem Wahl- oder Stimmkreis abgegebene gültige Stimme, wenn in einem Land eine Liste für diese Partei nicht zugelassen war


Nachzulesen auch unter:

http://www.bundestag.de/gesetze/pg/pgp18.html

Mit freundlichen Grüßen
Hoirkman Szeßhts
Lamentier der Herr nicht so schrecklich in der Finsternis, und vexier Er nicht die Leute, wenn Ihm sonst nichts fehlt, als dass Er zuviel ins Gläschen gekuckt.
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fathermucker
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Beitrag von fathermucker »

Danke Herr Szeßhts!
Somit sind wir 0,70 Euro mehr wert als der ungültige Flic Flac s.o.
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Ikonoklast
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Beitrag von Ikonoklast »

Ich glaube, die Parteien bekommen aber erst Geld, wenn sie mindestens 0,5% der Stimmen erreicht haben. Weiß aber jetzt nichts genaueres, bin auch zu müde um nachzuschauen, werde dies aber zu einem späteren Zeitpunkt nachholen um die Herren genau informieren zu können.

@HS(den Echten!)
Glaube nicht, dass eine "Enthaltung" als gültige Stimme zählt.
Gerhard Janz for Bundeskanzler!
Hans Shaft
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Beitrag von Hans Shaft »

Ich glaube schon.
Ich habe auch in einer Reportage über die "Wahl-Gang" gesehen, die dazu aufrufen zur Wahl zu gehen, eben mit dem Erfolg, notfalls durch Enthaltung den anderen Parteien Prozente zu klauen.
Allerdings haben die auch dazu aufgerufen, bei einer Enthaltung die Kritik an Regierung/System/Parteien auf den Wahlzettel zu schreiben, und das ist ja völliger Blödsinn, da es eh nicht beachtet wird.
Gast

Re: Die ungültige Wahl

Beitrag von Gast »

Hans Shaft hat geschrieben:
Ikonoklast hat geschrieben: Die Zusammensetzung des BT ergibt sich aus den Prozenten der abgegebenen GÜLTIGEN Stimmen.
Ja, aber eine Enthaltung ist doch auch gültig.
Wenn Sie niemanden ankreuzen, oder einen Strich über den ganzen Bogen machen, sollte es für kleine Parteien schwieriger werden, die 5 % zu schaffen.
Wenn Sie ein Kreuz bei 2 Parteien machen oder ähnlichen Quatsch, dann wandert ihre Stimme natürlich in den Müll.
Es gibt KEINE ENthaltung bei der Bundestagswahl. Entweder man gibt eine Stimme ab oder es ist ungültig. Ansosten wäre bei Hochrechnungen "38,9% Partei x 37,1% Partei y, 4,5% Partei f 5,6% Partei g 8,4% Partei i 12,0 Enthaltung". Das ist schon ganz schöner beschiss. Eine freie Wahl ist nicht gegeben. Man kann NICHT allen sein Misstrauen aussprechen.
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Ikonoklast
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Beitrag von Ikonoklast »

So, Herr Shaft, hoffe Sie damit überzeugt zu haben:

§39 Bundeswahlgesetz(BWG)

(1) Ungültig sind Stimmen, wenn der Stimmzettel

1. nicht amtlich hergestellt ist oder für einen anderen Wahlkreis gültig ist,

2. keine Kennzeichnung enthält,

3. den Willen des Wählers nicht zweifelsfrei erkennen lässt,

4. einen Zusatz oder Vorbehalt enthält.

In den Fällen der Nummern 1 und 2 sind beide Stimmen ungültig. Bei der Briefwahl sind außerdem beide Stimmen ungültig, wenn der Stimmzettel nicht in einem amtlichen Wahlumschlag oder in einem Wahlumschlag abgegeben worden ist, der offensichtlich in einer das Wahlgeheimnis gefährdenden Weise von den Übrigen abweicht oder einen deutlich fühlbaren Gegenstand enthält, jedoch eine Zurückweisung gemäß Absatz 4 Nr. 7 oder 8 nicht erfolgt ist. Enthält der Stimmzettel nur eine Stimmabgabe, so ist die nicht abgegebene Stimme ungültig.
Gerhard Janz for Bundeskanzler!
Hans Shaft
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Beitrag von Hans Shaft »

Oh, dann hätte ich ja ganz anders gewählt. Können wir die Wahl nochmal wiederholen?
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hessen-wohin
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Beitrag von hessen-wohin »

Gibt es überhaupt noch Stimmzettel? Ich durfte nur auf einen Knopf drücken, eine Möglichkeit, selbst was dazuzuschreben gabs da nicht.
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Ikonoklast
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Beitrag von Ikonoklast »

hessen-wohin hat geschrieben:Gibt es überhaupt noch Stimmzettel? Ich durfte nur auf einen Knopf drücken, eine Möglichkeit, selbst was dazuzuschreben gabs da nicht.
Sicher, die Wahlautomaten gabs nur in Köln und ein paar anderen Städten.
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hessen-wohin
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Beitrag von hessen-wohin »

Wird der Stimmzettel ungültig, wenn man das Kreuzchen durch ein Hakenkreuzchen ersetzt? Nach dem weiter oben zitierten §39 BWG müsste man das eigentlich machen dürfen
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